30.04.2021 | Webseite - News

ALBIS informiert: Mögliche staatliche Unterstützungsleistungen für Leasingnehmer im Rahmen des aktuellen Lockdown

1. Außerordentliche Wirtschaftshilfe (November und Dezemberhilfe)


a. Aktuelle detaillierte Informationen des Bundesministeriums für Finanzen: 

 

b. Antragstellung:

  • Durch „prüfende Dritte“ (z.B. Steuerberater/WP o.ä.) über ein Online-Portal 


 

2. Überbrückungshilfe III für die Monate Januar bis Juni 2021

NEU!!!
Unternehmen, die im Rahmen der Corona Pandemie besonders schwer und über eine sehr lange Zeit von Schließungen betroffen sind, können nunmehr einen Eigenkapitalzuschuss zusätzlich zur Überbrückungshilfe III beantragen. Der Eigenkapitalzuschuss beträgt bis zu 40 % des Betrages, den ein Unternehmen für die förderfähigen Fixkosten (darunter auch Leasing-Raten) erstattet bekommt.

Mehr dazu unter folgendem Link des Bundesministeriums für Finanzen: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2021/03/20210401-ueberbr%C3%BCckungshilfe-3.html

 

a. Aktuelle detaillierte Informationen des Bundesministeriums für Finanzen: 

 

b. Antragstellung:


 

3. KfW-Schnellkredit (befristet bis 31.12.2021)


a. Potentielle Antragsteller: 

  • Unternehmen, Einzelunternehmer, Freiberufler

 

b. Darlehenshöhe: 

  • Max. 675.000 Euro pro Unternehmensgruppe (im Sinne verbundener Unternehmen) bis einschl. 10 beim antragstellenden Unternehmen
  • Max. 1.125.000 Euro pro Unternehmensgruppe (im Sinne verbundener Unternehmen) mit mehr als 10 bis einschl. 50 Mitarbeiter beim antragstellenden Unternehmen
  • Max. 1.800.000 Euro pro Unternehmensgruppe (im Sinne verbundener Unternehmen) mit mehr als 50 Mitarbeiter beim antragstellenden Unternehmen
  • Pro Unternehmensgruppe max. 25% des Jahresumsatzes 2019

 

c. Voraussetzung:

  • Vorübergehende Finanzierungsschwierigkeiten bedingt durch Corona-Krise
  • Bis 31.12.2019 in keinen finanziellen Schwierigkeiten

 

d. Antragstellung:

  • Über die Hausbank  

 

e. Laufzeitvarianten:

  • Bis zu 10 Jahre mit höchstens 2 tilgungsfreien Jahren und einer Zinsbindung für die gesamte Laufzeit

 

f. Zinssatz:

  • 3,00 % (eff. 3,03%)

 

g. Sicherheiten:

  • Keine Stellung von Sicherheiten 

 

h. Haftungsfreistellung:

  • 100% für alle Antragsteller 

 

i. Kombination:

  • Nicht mit weiteren haftungsfreigestellten Darlehen der KfW kombinierbar
  • Jedoch mit Darlehen anderer Anbieter

 

j. FAQs der KfW:

    


4. Weitere Darlehen der KfW aus dem Sonderprogramm 2020


a. KfW-Unternehmerkredit für Unternehmen, die länger als 5 Jahre am Markt sind

 

b. ERP-Gründerkredit für Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind



Stand 30.04.2021
Matthias Albrecht